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Bebauungsrichtlinien


Flurgasse

  • Ein Diagramm, das verschiedene Bauweisen zeigt, beschriftet mit 'offen' und 'halboffen', mit Anmerkungen, die das Konzept des Hinzufügens eines Gebäudes zu einer Seite mit fester Ansicht erklären.
    Begriffsdefinitionen
  • Eine graue Luftaufnahme einer Wohngegend mit verschiedenen Grundstücken, die mit Abmessungen und Bezeichnungen markiert sind. Die Karte enthält eine Legende auf der rechten Seite, die verschiedene Arten von Gebäuden und Strukturen anzeigt. Das Gebiet ist in Grundstücke mit spezifischen Maßen und Orientierungen unterteilt.
    Plandarstellung 18118-01
  • Ein Dokument mit deutschem Text, das die Bauvorschriften für ein bestimmtes Gebiet detailliert beschreibt, einschließlich Abschnitte zu Baulinien, Baumethoden und Ausnahmen für bestimmte Bereiche. Das Dokument ist datiert und bezieht sich auf bestimmte Gesetze und Vorschriften.
    Verordnung
  • Ein Dokument mit Vorschriften für das Erscheinungsbild von Gebäuden in einem Siedlungsgebiet, einschließlich Regeln für Dachhöhe, Gebäudehöhe und Platzierung von Parkplätzen und Photovoltaikanlagen.
    weitere Bestimmungen

Teilbebauungsplan "Hauptstraße West"

  • Ein schwarz-weißes Architektur-Blueprint zeigt ein Layout von Gebäuden mit Maßen und Beschriftungen. Das zentrale Merkmal ist ein großer Kreis, der mit 'C' markiert ist, mit notierten Abmessungen und Winkeln darum herum.
    Planliche Darstellung
  • Ein Dokument des Gemeinderats von März vom 28.10.1988 beschreibt einen Flächennutzungsplan für ein bestimmtes Gebiet. Der Plan wurde am 27.12.1988 von der Burgenland-Regierung genehmigt. Das Gebiet wird durch verschiedene Straßennamen und Flurstücksnummern definiert.
    Verordnung 1988
  • Dokument mit dem Titel 'VERORDNUNG' vom 30.1.2013, das Änderungen zum Bauplan 'Hauptstraße West' beschreibt. Das Dokument enthält rechtliche Verweise und Änderungen.
    Verordnung Änderung 2013

Kirchenäcker

  • Ein Dokument der Gemeinde MARZ vom 2. August 1995 über die Genehmigung der Bebauungsrichtlinien für das Gebiet 'Kirchaecker'. Das Dokument enthält Details zum Genehmigungsprozess und der rechtlichen Grundlage der Entscheidung.
    Genehmigung der Bebauungsrichtlinien 1995
  • Eine Karte, die ein Wohngebiet mit verschiedenen Grundstücken und Gebäuden zeigt, die mit verschiedenen Farben und Zahlen gekennzeichnet sind. Die Karte enthält auch eine Legende und einen Titel.
    Plandarstellung 11102-1
  • Eine Karte, die die vorgeschlagenen Landnutzungsänderungen für ein Entwicklungsgebiet zeigt, mit farbigen Zonen, die verschiedene Arten der Landnutzung anzeigen. Die Karte enthält eine Legende und Hinweise zu den Änderungen.
    Plandarstellung 12071-1
  • Eine Karte, die das Gebiet der Gemeinde Marz zeigt, mit farbigen Zonen, die verschiedene Landnutzungen anzeigen, und einer Legende auf der rechten Seite. Die Karte trägt den Titel 'Bebauungsrichtlinien Kirchenacker 2012'.
    Plandarstellung 12071-2
  • Ein Dokument mit dem Titel 'Verordnung' mit Abschnitten über räumlichen Geltungsbereich, spezifische Bestimmungen, allgemeine Bestimmungen, Verkehrsflächen und Dienstbarkeiten. Es enthält Details zu Bauvorschriften, Bau und Instandhaltung.
    Urfassung der Verordnung
  • Ein Dokument mit deutschem Text beschreibt die Bauvorschriften für ein bestimmtes Gebiet, einschließlich Details zu Gebäudegrenzen, Carport-Einschränkungen und Gartenbereichen. Der Text ist in nummerierten Abschnitten und Unterabschnitten strukturiert.
    Verordnung 2012 - 1. Änderung
  • Ein Dokument mit deutschem Text beschreibt die Vorschriften für ein Baugelände in Kirchnacher, KG Marz. Es legt Baurichtlinien fest, einschließlich der Ausschlussgebiete und der zulässigen Höhe von Strukturen.
    Verordnung Neuerlassung 2012
  • Ein Dokument mit Text, der architektonische Richtlinien und Bauvorschriften diskutiert, einschließlich Details zu Gebäudehöhen, Solarpanelplatzierungen und Lärmschutzmaßnahmen.
    weitere Bestimmungen Verordnung 2012 - 1. Änderung
  • Das Bild zeigt ein Dokument mit Textrichtlinien für das Erscheinungsbild eines Siedlungsgebiets, einschließlich architektonischer Einheit, Gebäudehöhenbeschränkungen und Platzierung von PV-Systemen und Garagen.
    weitere Bestimmungen Verordnung Neuerlassung 2012

Kogelstraße

  • Das Bild zeigt einen formellen Brief der Burgenlandischen Land-Regierung, der die Bauvorschriften für die Gemeinde March vom 1. Juli 2003 genehmigt. Der Brief enthält die Kontaktdaten der Gemeinde und Details zum Genehmigungsprozess.
    Genehmigung der Bebauungsrichtlinien 2003
  • Eine Karte, die ein Wohngebiet mit farbigen Grundstücken und einer Legende auf der rechten Seite zeigt, die verschiedene Arten der Landnutzung angibt.
    Plandarstellung 12041-1
  • Eine Gemeindeverordnung vom 31. März 2003 legt Bauvorschriften für den Bereich Kogelstraße fest. Die Verordnung erlaubt offene Bauweise.
    Urfassung der Verordnung
  • Ein Dokument beschreibt den Geltungsbereich von Bauvorschriften, nennt Straßennamen und Bauweise. Es erwähnt Ausnahmen für bestimmte Bereiche und Strukturen.
    Verordnung Neuerlassung 2012
  • Ein Dokument mit Textrichtlinien für die Architekturgestaltung in einem Siedlungsgebiet, das Regeln für Gebäudehöhen, Dachkonstruktionen und Stützmauern unter anderem festlegt.
    weitere Bestimmungen

Wolfstauden

  • Eine Karte, die ein Wohngebiet mit verschiedenen Grundstücken, Straßen und Zonen in verschiedenen Farben zeigt. Die Karte enthält eine Legende und einen Maßstab.
    Plandarstellung 10155-1
  • Ein Dokument mit dem Titel 'Verordnung' beschreibt Bauvorschriften, einschließlich spezifischer Bereiche für den Bau, Straßenbreiten und Rücksprünge. Es detailliert die erlaubte Höhe für Gartenkonstruktionen und das Verbot bestimmter Arten von Gartenzäunen.
    Urfassung der Verordnung
  • Ein Dokument beschreibt Bauvorschriften für ein bestimmtes Gebiet und legt die Grenzen, zulässige Bauten und Ausnahmen für bestimmte Strukturen fest.
    Verordnung
  • Ein Dokument der Gemeinde March vom 18. Mai 2011 kündigt die Aufhebung der Bauvorschriften 'Wolfstaunden' an. Die neuen Bauvorschriften 'Wolfstaunden' treten am 18. Mai 2011 in Kraft. Der Bürgermeister der Gemeinde March ist Gerald Huller.
    Verordnung Aufhebung
  • Die folgenden für das Erscheinungsbild des betroffenen Siedlungsgebietes wichtigen Bestimmungen sind im Verordnungstext nicht enthalten, werden jedoch vom Gemeinderat im Sinne eines Grundsatzes beschlossen. Dabei handelt es sich um wesentliche Zielsetzungen bzw. Vorgaben der Gemeindeseite zur ‚Wahrung des Ortsbildes‘.
    weitere Bestimmungen

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  • post@marz.bgld.gv.at
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