Amtssignatur

    Ein rundes Emblem mit einem Burgdesign, das die Worte 'GEMEINDE MARZ' darüber und '@ AMTSSIEGGEL' darunter zeigt. Die Burg ist in Rot und Weiß dargestellt.

    Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Marz auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

    Merkmale der Amtssignatur:

    • Bildmarke (gem. § 19 Abs. 1 E-GovG)

    • Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)

    • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

    Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.bmdw.gv.at/Ministerium/DasBMDW/Amtssignatur.html


    Veröffentlichung der Bildmarke

    Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Marz gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.


    Elektronische Signaturprüfung

    http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/


    Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur

    http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/


    Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Marz

    Gemeinde Marz

    7221 Marz, Schulstraße 11

    Tel.: +43262663920

    Fax: +432626639204

    E-Mail: post@marz.bgld.gv.at

    DVR-Nummer: 0076252

    UID-Nummer: ATU16243704


    Rechtsmitteleinbringung

    Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden: