Amtssignatur

Ein rundes Emblem mit einem Burgdesign, das die Worte 'GEMEINDE MARZ' darüber und '@ AMTSSIEGGEL' darunter zeigt. Die Burg ist in Rot und Weiß dargestellt.

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Marz auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur:

  • Bildmarke (gem. § 19 Abs. 1 E-GovG)

  • Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)

  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.bmdw.gv.at/Ministerium/DasBMDW/Amtssignatur.html


Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Marz gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.


Elektronische Signaturprüfung

http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/


Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur

http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/


Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Marz

Gemeinde Marz

7221 Marz, Schulstraße 11

Tel.: +43262663920

Fax: +432626639204

E-Mail: post@marz.bgld.gv.at

DVR-Nummer: 0076252

UID-Nummer: ATU16243704


Rechtsmitteleinbringung

Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden: