Von Amts wegen
Sinnverwandter Begriff:ex officio
Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).
Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
M: post@marz.bgld.gv.at
T: +43 2626 63 920
Sinnverwandter Begriff:ex officio
Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).