Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Darüber hinaus ist folgenden Stellen der Todesfall zu melden:
- Arbeitgeberin/Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
Letzte Aktualisierung: 5. Mai 2025
Für den Inhalt verantwortlich:
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres