Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung
Die Bestellung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung erfolgt durch das Gericht mittels eines schriftlichen Beschlusses.
Das gerichtliche Verfahren besteht aus folgenden Schritten:
- Abklärung (Clearing) durch den Erwachsenenschutzverein
- Persönliches Gespräch mit der betroffenen Person (Erstanhörung)
- Wahl bzw. Bestellung einer Vertretung für das Verfahren (Rechtsbeistand)
- Bestellung einer einstweiligen Erwachsenenvertretung (falls bereits während des Verfahrens wichtige Dinge zu erledigen sind)
- Einholung eines Sachverständigengutachtens (nur wenn dies beantragt wird oder das Gericht es für erforderlich hält)
- Mündliche Verhandlung (nur wenn dies beantragt wird oder das Gericht es für erforderlich hält)
- Gerichtliche Entscheidung (Beschluss)
Das Gericht kann das Verfahren nach jedem Verfahrensschritt beenden (einstellen).
Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens kann beispielsweise abgesehen werden, wenn ausreichende ärztliche Unterlagen vorliegen.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- §§ 271 bis 276Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
- §§ 116a bis 138Außerstreitgesetz (AußStrG)
Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz