Namensänderung: Geldinstitute

Sie sollten Ihren neuen Namen Banken, Kreditinstituten, Sparkassen und Bausparkassen bekannt geben. Meist genügt ein formloses Schreiben, in manchen Fällen wird die Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils verlangt.

Last update: 05.03.2026
Responsible for the content: oesterreich.gv.at-Redaktion