Beurlaubung
Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester zu beurlauben, wenn einer der folgenden Gründe nachgewiesen wird:
- Ableisten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
 - Schwangerschaft
 - Betreuung von eigenen Kindern oder andere gleichartige Betreuungspflichten
 - Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
 - Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres
 
Weitere Anlassfälle und nähere Bestimmungen können in der Satzung der Universität vorgesehen sein. Deshalb sollte die Studentin/der Student sich unbedingt bei der Universität über jeweilige Beurlaubungsgründe erkundigen.
Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
							