Nährwertangaben auf vorverpackten Lebensmitteln
Allgemeine Informationen
Laut EU-Verbraucherinformationsverordnung (LMIV) sind seit 13. Dezember 2016 verpackte Lebensmittel verpflichtend mit einer Nährwertinformation zu versehen.
Voraussetzungen
Verpflichtende Kennzeichnung von Kalorien- und Nährwertangaben auf verpackten Lebensmitteln
Verpflichtend ist die Angabe folgender "Big Seven" in Tabellenform bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter:
- Brennwert
 - Fett
 - gesättigte Fettsäuren
 - Kohlenhydrate
 - Zucker
 - Eiweiß
 - Salz
 
Ausnahmen für österreichische Klein- und Handwerksbetriebe
Die EU-Verordnung bietet Raum für Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung.
So sind u.a. Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die
- direkt
 - in kleinen Mengen
 - durch die Herstellerin/den Hersteller an die Endverbraucherin/den Endverbraucher
 - oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an die Endverbraucherin/den Endverbraucher abgeben,
 
von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung ausgenommen.
Zusätzliche Informationen
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 26.07.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
							