Registrierungsbehörden

 

Die aktuelle Liste aller ID Austria Regierungsbehörden finden Sie auf bmi.gv.at.

 

Allgemeine Informationen

Für die Registrierung einer ID Austria, die nicht durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur entsteht, muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden, um Ihre Identität festzustellen. Dies dient zur Feststellung Ihrer Identität und um die IDAustria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.

Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass bzw. Personalausweis oder  Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen und Österreichern) mit.

Ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate) ist für die Registrierung nicht erforderlich, wenn Sie entweder  

  • einen österreichischen Reisepass (nicht länger als 6 Jahre abgelaufen) oder
  • einen österreichischen Personalausweis (nicht länger als 1 Jahr abgelaufen) besitzen oder auch
  • ein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle abgegeben haben.

Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behördentermin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.

Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig. Diese Handy-Signatur kann einfach online auf die IDAustria umgestellt werden.

Hinweis:

Bei manchen Behörden ist eine Terminvereinbarung notwendig. Informationen finden Sie auf der jeweiligen Webseite.

Registrierungsbehörden

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die eine ID Austria beantragen möchten, können sich an Passbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden)Landespolizeidirektionen und Dienststellen des Finanzamtes Österreich wenden.

Weiters ist die Registrierung bei Gemeinden, welche in der Liste aller Registrierungsbehörden veröffentlicht wurden möglich (wohnsitzunabhängig nur für den dort veröffentlichten Personenkreis möglich).

 

Ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige können sich an Landespolizeidirektionen und  Dienststellen des Finanzamtes Österreich wenden.

Weiters ist die Registrierung bei bestimmten Gemeinden möglich.

Ausländische Staatsangehörige benötigen bei der ID Austria Registrierung einen Bezug zum Inland (siehe § 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz). Dieser ist bei der Behörde glaubhaft zu machen, z.B. durch Vorlage einer Meldebestätigung, eines Studierendenausweises oder einer Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers (die Vorlage eines Nachweises ist ausreichend).

 

Weitere Informationen auf id-austria.gv.at

Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres