Namensänderung: Arbeitgeber

Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

Tipp:

Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion