Ich erwarte oder habe ein Kind
Was muss bei einer Schwangerschaft beachtet werden? Wie bereite ich mich auf die Geburt vor? Um welche Dokumente muss ich mich für mein Kind kümmern?

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Wichtige Informationen für werdende Eltern

Relevante Services für die Geburt eines Kindes

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Familie und Kinder
Was muss ich vor der Geburt erledigen?

Die Checkliste "Beruf und Finanzielles vor der Geburt eines Kindes" gibt einen Überblick darüber, was Sie beachten sollten:

  • Mitteilung an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber über die Schwangerschaft
  • Wochengeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen
  • Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen in der Schwangerschaft

Es muss außerdem ein Krankenhaus für die Geburt gefunden werden.
Mehr Info zu Checkliste Beruf und Finanzielles vor der Geburt eines Kindes

Welche Urkunden muss ich für mein Neugeborenes beantragen?

Für das Kind sind zu beantragen:

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaft
  • Unter Umständen Reisepass und/oder Personalausweis

Über den Digitalen Babypoint können beispielsweise die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsausweis oder die Meldebestätigung elektronisch beantragt werden.
Mehr Info zu Behördenwege bei der Geburt eines Kindes

Welche finanziellen Unterstützungen und steuerlichen Begünstigungen gibt es?

Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungen sowohl während der Schwangerschaft als auch danach:

  • Vor der Geburt das Wochengeld
  • Ab der Geburt die Familienbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Steuerliche Begünstigungen in Form von Absetz- und Freibeträgen für Familien (z.B. Kinderfreibetrag, Familienbonus Plus)

Mehr Info zu Checklist - Beruf und Finanzielles bei der Geburt eines Kindes

Wie hoch ist die Familienbeihilfe?

Die Höhe der Familienbeihilfe hängt vom Alter des Kindes ab. Für das Kalenderjahr 2025 beträgt die Familienbeihilfe pro Kind und Monat:

  • Ab der Geburt: 138,40 Euro
  • Ab 3 Jahren: 148 Euro
  • Ab 10 Jahren: 171,80 Euro
  • Ab 19 Jahren: 200,40 Euro

Durch die Geschwisterstaffelung erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag der Familienbeihilfe für jedes Kind. Eltern mit drei oder mehr Kindern können den Mehrkindzuschlag erhalten.

Die Gutschrift der monatlichen Familienbeihilfe am Girokonto erfolgt (unabhängig von Samstagen, Sonn- oder Feiertagen) spätestens am 8. des Monats. Dies betrifft Überweisungen auf ein Girokonto innerhalb des SEPA-Raumes.
Mehr Info zu Höhe der Familienbeihilfe

Gibt es eine Familienbeihilfe für Studierende?

Ja, auch für Eltern von Studierenden kann die Familienbeihilfe gewährt werden. Das ist grundsätzlich bis zum 24. Lebensjahr des Kindes möglich.

Für die Weitergewährung der Familienbeihilfe nach dem 18. Geburtstag des Kindes müssen die Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Die Vorlage von Leistungsnachweisen muss beim Finanzamt Österreich erfolgen.
Mehr Info zu Familienbeihilfe für Studierende

Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt