Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B
Hinweis: Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/
keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Bad Deutsch-Altenburg
Verordnung
Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
20 bis 7 Uhr,
,
Sonn- und Feiertag
ganztägig,
,
Bad Erlach
Empfehlung
Rasenmähen
gestattet:
Montag bis Freitag
6 bis 22 Uhr,
,
Samstag
6 bis 18 Uhr ,
,
Bad Fischau-Brunn
Verordnung
Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig,
,
Bad Großpertholz
Verordnung
Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
21 bis 6 Uhr,
,
Sonn- und Feiertag
ganztägig ,
,
Bad Schönau
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
Sonn- und Feiertag
ganztägig ,
,
Bad Traunstein
keine Vorgaben
Bad Vöslau
Verordnung
Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen
gilt nicht für:
landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen
verboten:
Montag bis Freitag
12 bis 14 Uhr,
20 bis 7 Uhr,
,
Samstag
Nachmittag,
,
Sonn- und Feiertag
ganztägig,
,
Baden
Verordnung
Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.
gilt nicht für:
landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht
verboten:
Montag bis Freitag
20 bis 7 Uhr,
13 bis 15 Uhr,
,
Samstag
ab 13 Uhr,
,
Sonn- und Feiertag
ganztägig,
,
Betrieb von Elektrorasenmähern
gilt nicht für:
landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
20 bis 7 Uhr,
13 bis 15 Uhr,
,
Sonn- und Feiertag
ganztägig,
,
Behamberg
Verordnung
Rasenmähen
verboten:
Montag bis Freitag
ab 19 Uhr,
,
Samstag
ab 15 Uhr,
,
Sonn- und Feiertag
ganztägig,
,
Berg
keine Vorgaben
Berndorf
Verordnung
Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten
verboten:
Montag bis Freitag
21 bis 6 Uhr,
,
Samstag
ab 18 Uhr,
,
Sonn- und Feiertag
ganztägig,
,
Biberbach
keine Vorgaben
Biedermannsdorf
Verordnung
Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher)
verboten:
Montag bis Freitag
22 bis 6 Uhr,
,
Samstag
12 bis 15 Uhr,
,
Sonn- und Feiertag
ganztägig ,
,
Bisamberg
Verordnung
Rasenmähen (auch mit Elektromähern)
verboten:
Samstag
ab 12 Uhr,
,
Sonn- und Feiertag
ganztägig,
,
Bischofstetten
keine Vorgaben
Blumau-Neurißhof
Verordnung
Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit
gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten
verboten:
Montag bis Freitag
22 bis 6 Uhr,
,
Samstag
ab 19 Uhr,
,
Sonn- und Feiertag
ganztägig,
,
Bockfließ
keine Vorgaben
Böheimkirchen
Verordnung
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)
verboten:
Montag bis Freitag
20 bis 6 Uhr,
,
Samstag
ab 17 Uhr,
,
Sonn- und Feiertag
ganztägig,
,
Breitenau
keine Vorgaben
Breitenfurt
keine Vorgaben
Breitenstein
Verordnung
Rasenmähen
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig,
,
Bromberg
keine Vorgaben
Bruck an der Leitha
keine Vorgaben
Brunn am Gebirge
keine Vorgaben
Brunn an der Wild
keine Vorgaben
Burgschleinitz-Kühnring
keine Vorgaben
Letzte Aktualisierung: 21.08.2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
