Rasenmähzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 
Hinweis: Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.   Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder. Gemeinde Verordnung/Empfehlung/ keine Vorgaben Art der Tätigkeit Zeiten                            Bad Deutsch-Altenburg Verordnung Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte verboten: werktags (Montag bis Samstag)  20 bis 7 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig, , Bad Erlach Empfehlung Rasenmähen gestattet: Montag bis Freitag 6 bis 22 Uhr, , Samstag 6 bis 18 Uhr , , Bad Fischau-Brunn  Verordnung  Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet verboten: Sonn- und Feiertag ganztägig, , Bad Großpertholz  Verordnung  Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden  verboten: werktags (Montag bis Samstag) 21 bis 6 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig , , Bad Schönau  Empfehlung  Rasenmähen  zu unterlassen: Sonn- und Feiertag ganztägig , , Bad Traunstein keine Vorgaben      Bad Vöslau Verordnung Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher) sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen gilt nicht für: landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen verboten: Montag bis Freitag 12 bis 14 Uhr, 20 bis 7 Uhr, , Samstag Nachmittag, , Sonn- und Feiertag ganztägig, , Baden Verordnung  Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl. gilt nicht für: landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht verboten: Montag bis Freitag 20 bis 7 Uhr, 13 bis 15 Uhr, , Samstag ab 13 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig, ,     Betrieb von Elektrorasenmähern gilt nicht für: landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht verboten: werktags (Montag bis Samstag) 20 bis 7 Uhr, 13 bis 15 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig, , Behamberg Verordnung Rasenmähen verboten: Montag bis Freitag ab 19 Uhr, , Samstag ab 15 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig, , Berg keine Vorgaben     Berndorf Verordnung Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten verboten: Montag bis Freitag 21 bis 6 Uhr, , Samstag ab 18 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig, , Biberbach keine Vorgaben     Biedermannsdorf  Verordnung  Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher)  verboten: Montag bis Freitag 22 bis 6 Uhr, , Samstag 12 bis 15 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig , , Bisamberg  Verordnung  Rasenmähen (auch mit Elektromähern)  verboten: Samstag  ab 12 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig, , Bischofstetten keine Vorgaben     Blumau-Neurißhof Verordnung Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten verboten:  Montag bis Freitag 22 bis 6 Uhr, , Samstag ab 19 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig, , Bockfließ keine Vorgaben     Böheimkirchen Verordnung Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.) verboten: Montag bis Freitag 20 bis 6 Uhr, , Samstag ab 17 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig, , Breitenau keine Vorgaben      Breitenfurt keine Vorgaben     Breitenstein Verordnung Rasenmähen verboten: Sonn- und Feiertag ganztägig, , Bromberg keine Vorgaben     Bruck an der Leitha keine Vorgaben      Brunn am Gebirge keine Vorgaben       Brunn an der Wild keine Vorgaben     Burgschleinitz-Kühnring keine Vorgaben      
Letzte Aktualisierung: 21.08.2012
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