Anrechnung der Pflegezeiten auf die Pension

Sämtliche Zeiten, in denen eine Selbstversicherung zur Pflege eines behinderten Kindes oder eine Selbstversicherung bzw.Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bestand, werden als Beitragszeiten für die Pension berücksichtigt.

Letzte Aktualisierung: 9. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz