Rasenmähzeiten in der Steiermark

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis: Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt. Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder. Gemeinde Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben Art der Tätigkeit Zeiten Letzte Aktualisierung           Maria Lankowitz  keine Vorgaben        Mariazell keine Verordnung       Markt Hartmannsdorf Empfehlung Rasenmähen, sowie die Verwendung anderer lärmerzeugender Gartengeräte wie z.B. Häckseln, Sägen, Laubsaugern, Heckenscheiden, etc.    erlaubt: Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr, , Samstag 8 bis 15 Uhr, , 1. Oktober 2019 Mautern in Steiermark Verordnung  lärmverursachende Arbeiten wie der Betrieb von Rasenmähern, Rasentrimmern, Heckenscheren, Motorsägen usw. gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie gewerbliche Firmen, die Grünlandpflege durchführen erlaubt: werktags (Montag bis Samstag) 8 bis 12 Uhr, 14 bis 19 Uhr, ,   Miesenbach bei Birkfeld Empfehlung Rasenmähen zu unterlassen: werktags (Montag bis Samstag) Mittagszeit (12 bis 14 Uhr), , Sonn- und Feiertag ganztägig, ,   Mitterberg – Sankt Martin Verordnung Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern erlaubt: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, 14 bis 20 Uhr, , Samstag 8 bis 12 Uhr, 14 bis 18 Uhr, , verboten: Sonn- und Feiertag ganztägig, , 1. Oktober 2019 Mooskirchen keine Vorgaben        Mortantsch Empfehlung Rasenmähen und lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten empfohlen: werktags (Montag bis Samstag) 8 bis 12 Uhr, 13:30 bis 20 Uhr, , zu unterlassen: Sonn- und Feiertag ganztägig, , 29. April 2019 Murau  Verordnung  lärmerzeugende Gartenarbeiten und der Einsatz von motorbetriebenen Geräten wie Rasenmähern, Häckslern, Sägen, Laubsaugern, Heckenschneiden und Ähnliches gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Betriebe verboten: Montag bis Freitag  ab 20 Uhr, , Samstag ab 17 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig , , 1. Oktober 2019 Mureck  Verordnung  Rasenmähen  erlaubt: werktags 8 bis 12 Uhr, 14 bis 19 Uhr, , Samstag 8 bis 12 Uhr, 15 bis 19 Uhr, , 6. September 2022 Mürzzuschlag  Verordnung  Rasenmähen  verboten: Samstag ab 14 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig , ,  
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